| Wettbewerbe |
Champions-Tipp-League
Europa-Tipp-League
|
|
| Teilnahmevoraussetzungen und Meldung der Tippligen |
Eine Tippliga muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um an den Wettbewerben der CTL teilnehmen zu können:
• Die Tippliga muss einen laufenden Spielbetrieb haben
• In der Tippliga müssen mindestens 15 Tipper mittippen.
• Es ist nicht zulässig, dass die Tippliga von ihren Mitgliedern ein Entgelt für den laufenden Spielbetrieb erhebt. Dieses gilt auch in dem Fall, dass erhobene Entgelte teilweise oder vollständig wieder an die Mitglieder in Form von Geld- oder Sachgewinnen ausgeschüttet werden oder dieses Entgelt für die Dienstleistung erhoben wird.
• Eine Tippliga darf auch aus sonstigen Gründen nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Dieses gilt auch dann, wenn die Tippliga nicht in Deutschland ansässig ist.
Sämtliche Voraussetzungen müssen am Tag des Saisonendes der laufenden Saison (§ 2 Absatz 3) erfüllt und durch den Spielleiter der CTL überprüfbar sein.
|
|
|