A. Allgemeiner Teil

§ 1 Außerkraftsetzung der alten Regeln
Mit Inkrafttreten dieser Regeln werden die Regeln vom 29. Juni 2009 in allen Punkten außer Kraft gesetzt.

§ 2 Gültigkeit, Saison und Regeländerungen
(1) Diese Vereinbarung gilt für sämtliche Tippligen, die sich der Champions-Tipp-League (CTL) freiwillig angeschlossen haben, sowie deren an einem Wettbewerb von www.champions-tipp-league.de teilnehmenden Tipper.
(2) Die Regeln des allgemeinen Teils gelten grundsätzlich für alle auf www.champions-tipp-league.de angebotenen Tippspiele. Ausnahmen sind in den betreffenden Regeln selbst aufgeführt.
(3) Änderungen dieser Regeln sind innerhalb einer laufenden Saison unter Beachtung der Absätze 4 und 5 nicht möglich. Eine Saison beginnt mit dem ersten Spieltag und endet mit dem Finale eines UEFA-Wettbewerbs (UEFA-Champions-League, Europa-League). Änderungen werden, sofern kein Widerspruch der teilnehmenden Tipper erfolgt, eine Woche nach Veröffentlichung auf der Homepage wirksam.
(4) Erfordern zwingende Gründe eine Änderung der Regeln während der laufenden Saison, so können diese nur dann vorgenommen werden, wenn mindestens 75 % der Webmaster der an der CTL teilnehmenden Tippligen (bzw. deren benannten Vertreter) dieser Änderung zustimmen. Eine Zustimmung gilt auch dann als erteilt, wenn trotz Aufforderung unter Beachtung einer Frist von einer Woche kein Widerspruch des Webmasters oder seines Vertreters erfolgt.
(5) Änderungen der e-mail-Adressen (§ 3) und Beseitigungen offensichtlicher Fehler (z. B. Rechtschreibfehler, fehlerhafte Nummerierung) sind jederzeit möglich und müssen nicht protokolliert werden. Wenn sich bei einer Beseitigung offensichtlicher Fehler der Sinn und Zweck einer Regel ändert, ist hierfür jedoch Absatz 4 anzuwenden.
(6) Änderungen dieser Regeln zwischen zwei Saisons sind gültig, wenn auf der Titelseite von www.champions-tipp-league.de auf diese Änderungen deutlich hingewiesen wurde und am 10. Tag nach Veröffentlichung der neuen Regeln kein Widerspruch der Webmaster der teilnehmenden Tippligen erfolgt ist.
(7) Ein Widerspruch ist zu begründen. Ein unbegründeter Widerspruch wird zurückgewiesen.
(8) Nach Ablauf der Widerspruchsfrist und erfolgtem Widerspruch können die Spielleiter festlegen, dass die nicht bemängelten Regel gültig sind. Über die bemängelten Regeln entscheiden die Spielleiter nach Rücksprache mit dem Widersprechenden.
(9) Für Regeln, die aufgrund eines Widerspruchs von den Spielleitern korrigiert wurden, können die Spielleiter festlegen, dass die neu verfassten Regeln sofort nach Veröffentlichung gültig sind. Sollte nach der Korrektur die Widerspruchsfrist nach Absatz 5 noch nicht abgelaufen sein, tritt die Gültigkeit frühestens nach Ablauf dieser Frist ein.

§ 3 Spielleiter
Spielleiter der CTL und ETL: Thomas Basler (tobasi(at)online.de

§ 4 Wettbewerbe der CTL
(1) Folgende Wettbewerbe werden in der CTL angeboten:
a) UEFA-Champions-League-Tipps (Champions-Tipp-League
b) Europa-League-Tipps (Europa-Tipp-League)
(2) Weitere Wettbewerbe können von den Spielleitern kurzfristig zugelassen und eingerichtet werden. Wenn möglich sollen diese sich an den Original-Wettbewerb orientieren. Weiterhin sollen nach Möglichkeit ähnliche Regeln wie bei den laufenden Wettbewerben angewandt werden.

§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Meldung der Tippligen
(1) Teilnehmer der Wettbewerbe von www.champions-tipp-league.de sind die bei der CTL angemeldeten Tippligen, sowie die von den teilnehmenden Tippligen gemeldeten Tipper.
(2) Die Anzahl der teilnehmenden Tippligen wird begrenzt auf 15 Tippligen.
(3) Ist ein Platz für eine Tippliga unbesetzt, kann sich eine Internet-Tippliga im Laufe der Saison für die darauffolgende Saison anmelden. Eine Tippliga muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um an den Wettbewerben der CTL teilnehmen zu können:
  • Die Tippliga muss einen laufenden Spielbetrieb haben.
  • In der Tippliga müssen mindestens 15 Tipper mittippen.
  • Es ist nicht zulässig, dass die Tippliga von ihren Mitgliedern ein Entgelt für den laufenden Spielbetrieb erhebt. Dieses gilt auch in dem Fall, dass erhobene Entgelte teilweise oder vollständig wieder an die Mitglieder in Form von Geld- oder Sachgewinnen ausgeschüttet werden oder dieses Entgelt für die Dienstleistung erhoben wird.
  • Eine Tippliga darf auch aus sonstigen Gründen nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Dieses gilt auch dann, wenn die Tippliga nicht in Deutschland ansässig ist.
Sämtliche Voraussetzungen müssen am Tag des Saisonendes der laufenden Saison (§ 2 Absatz 3) erfüllt und durch den Spielleiter der CTL überprüfbar sein. (4) Sollte ein Titelverteidiger eines Wettbewerbs in der darauf folgenden Saison nicht mehr in der Tippliga mittippen, für die er den Titel errungen hat oder ist diese Tippliga dann nicht mehr Teilnehmer der CTL (z. B. wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen), dann darf dieser Tipper sein Startrecht trotzdem wahrnehmen und tritt als Einzelvertreter an. Ebenso ist zu verfahren, wenn einem solchen Tipper eine Titelverteidigung gelingt.

§ 6 Sollstärke und Modus der Wettbewerbe
(1) Die Sollstärke der Qualifikation zur Champions-Tipp-League und der Europa-Tipp-League ist in der 3-Jahres-Wertung (§ 34) festgelegt und variiert nach der Anzahl der teilnehmenden Tippligen.
(2) Die Sollstärke der Champions-Tipp-League und der Europa-Tipp-League ist übereinstimmend mit der jeweiligen Stärke der ersten Hauptrunde Gruppenphase des zu tippenden UEFA-Wettbewerbs.
(3) Die Sollstärke der Welt- und Europameisterschaft-Tipps ist übereinstimmend mit der jeweiligen Stärke der Endrunde des betreffenden Wettbewerbs. Hierbei ist zu unterscheiden, dass hier nicht einzelne Tipper, sondern Teams teilnehmen. Die Stärke der Teams ist in den Regeln dieser Wettbewerbe festgelegt.
(4) Der Modus des betreffenden Wettbewerbs orientiert sich an dem jeweils angelehnten UEFA- oder FIFA-Wettbewerb, sofern in diesen Regeln keine abweichenden Bestimmungen getroffen wurden.

§ 7 Zuteilung der Plätze
(1) In der Champions-Tipp-League erhält die Tippliga, die den Titelträger der vorhergehenden Saison stellt, einen Platz für diesen Wettbewerb. Dieses gilt nicht, falls der Titelträger gemäß § 5 Absatz 4 nicht mehr in der Tippliga teilnimmt, für die er in der Vorsaison angetreten ist, in diesem Fall ist § 5 Absatz 4 anzuwenden.
(2) In der CTL-Qualifikation erhält die Tippliga, die den Titelträger der ETL der vorhergehenden Saison stellt, einen Startplatz. Des Weiteren gilt Absatz 1 entsprechend.
(3) Qualifiziert sich der Europa-Tipp-League-Titelträger der abgelaufenen Saison für eine direkte Teilnahme an der CTL, dann verbleibt der Platz des Titelträgers der Europa-Tipp-League bei der Tippliga, für die dieser in der Vorsaison angetreten ist.
(4) Für die Verteilung der weiteren Plätze in der CTL, der CTL-Qualifikation und der ETL-Qualifikation gilt die 3-Jahres-Ligawertung des Tages nach dem späteren Finalspiel der beiden UEFA-Wettbewerbe für die jeweils folgende Saison.
(6) Die genaue Verteilung der Plätze für die jeweils folgende Saison ist in der 3-Jahres-Ligawertung selbst zu regeln.

§ 8 Meldungen der Tipper
(1) Die Tipper sind vom Webmaster der teilnehmenden Tippligen oder einen von ihm Beauftragen auf Aufforderung der Spielleiter der CTL vor Beginn der jeweiligen Saison an die CTL zu melden.
(2) Für die Meldung ist eine Frist von wenigstens 14 Tagen einzuhalten.
(3) Die Auswahlkriterien, nach denen die Tippligen einen Platz für einen Wettbewerb der CTL vergeben, sind jeder Tippliga freigestellt.
(4) Ein Tipper kann im Laufe einer Saison nur für eine Tippliga antreten. Sollte eine Mehrfachmeldung erfolgen, wird dieser Tipper vom Spielleiter der CTL angeschrieben, mit der Bitte, dass er sich für Teilnahme einer Tippliga entscheiden soll. Wird diese Anfrage vom betreffenden Tipper nicht innerhalb von drei Tagen beantwortet, wird dieser Tipper der Tippliga zugeordnet, die ihn zuerst gemeldet hat. Die andere Tippliga wird vom Spielleiter der CTL aufgefordert, einen neuen Tipper für den Wettbewerb zu melden.
(5) Meldet eine Tippliga seine Tipper nicht innerhalb der gesetzten Frist, so ist ihr eine Nachfrist von mindestens drei Tagen für die Meldung ihrer Tipper zu setzen. Diese Nachfrist kann von den Spielleitern der CTL auf Antrag verlängert werden.
(6) Meldet eine Tippliga seine Tipper nicht innerhalb der gesetzten oder eventuell verlängerten Nachfrist, wird diese Tippliga von allen nicht laufenden Wettbewerben der CTL ausgeschlossen. Bei laufenden Wettbewerben gilt der Ausschluss ab der Beendigung des jeweiligen laufenden Wettbewerbs.

§ 9 Ausschluss eines Tippers
(1) Sollte ein Tipper in der Qualifikation eines Wettbewerbs an sämtlichen Spieltagen nicht getippt haben, wird dieser für den Rest der Saison von den Wettbewerben der CTL ausgeschlossen.
(2) Sollte ein Tipper eines Wettbewerbs während der Gruppenphase der laufenden Saison zwei Spieltage nicht getippt haben, wird dieser für den Rest der Saison von den Wettbewerben der CTL ausgeschlossen.
(3) Sämtliche Spiele eines ausgeschlossenen Tippers werden gemäß § 11 mit x:0 für den Gegner gewertet.
(4) Der Platz eines ausgeschlossenen Tippers wird in der laufenden Saison nicht neu besetzt. Ausgenommen davon ist ein Nachrücker in die ETL gemäß Paragraph 25 Absatz 1.
(5) Die Punkte eines ausgeschlossenen Tippers in der 3-Jahres-Wertung bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses bleiben der betroffenen Tippliga erhalten. Eventuell noch ausstehende Spiele werden wie Niederlagen behandelt.

§ 10 Abgabe der Tipps
(1) Die Tipps der CTL und der ETL müssen bis 15 min vor jedem Spiel bei dem Spielleiter abgegeben werden.
(2) Eine Vorverlegung des Termins um maximal 24 Stunden ist zulässig, wenn diese Vorverlegung mindestens drei Tage vor dem neuen Termin auf der Titelseite bekannt gegeben wurde und sämtlichen betroffenen Tippern per e-mail mitgeteilt wurde. Eine Bekanntgabe mit der Erinnerung zur Tippabgabe reicht hier aus.
(3) Die Tippabgabe erfolgt über das auf der Homepage www.champions-tipp-league.de geschaltete Tippformular. Ebenfalls kann eine Tippabgabe unter Angabe der zu tippenden Spiele per e-mail bei einem der Spielleiter erfolgen. Die Tipps gelten ebenfalls als abgegeben, wenn diese bei einem der Spielleiter der beteiligten Tippligen abgegeben und von diesem bis zum Tippabgabeschluss an den Spielleiter der CTL, bzw. der ETL weitergeleitet wurden.

§ 11 Nichttipper
(1) In der Gruppenphase der Champions-Tipp-League und der Europa-Tipp-League wird für Nichttipper das Spiel mit x:0 für den Gegner gewertet.
(2) Sollte auch der Gegner keine Tipps abgegeben haben wird das Spiel 0:0 gewertet.
(3) Wird ein Spieler ausgeschlossen, werden alle Spiele mit x:0 für die Gegner gewertet (auch rückwirkend).

§ 12 Nachträgliche Änderung der Tipps
Erfolgt eine Abgabe der Tipps so können diese bis 15min vor Abgabeschluß noch geändert werden.

§ 13 Veröffentlichung der Tipps
Die Veröffentlichung der Tipps im Internet erfolgt i. d. R. kurz nach Tippabgabeschluss. Eine Auswertung der Tipps erfolgt spätestens am Abend des darauf folgenden Tages. Ist ein Spieltag nicht komplett abgeschlossen (z. B. aufgrund eines noch aufstehenden Spieles), kommt dieser nicht in die Wertung, bis er vollständig abgeschlossen ist.

§ 14 Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme an den Wettbewerben der CTL ist sowohl für die teilnehmenden Tippligen, wie auch für deren Tipper (abgesehen von den Kosten für die Tippabgabe, d. h. Internetgebühren des Providers oder Telefongebühren) kostenlos.

§ 15 Nicht geregelte Sachverhalte
Über Sachverhalte, die nicht in diesen Regeln geklärt sind, entscheiden allein die Spielleiter der CTL. Diese können für Entscheidungen vorher Rücksprache mit den Webmastern einzelner oder aller Tippligen halten, sind an deren Vorschläge jedoch nicht gebunden.

§ 16 Punkteverteilung
(1) Die Punkteverteilung in allen Wettbewerben der CTL ist wie folgt:
  • Tendenz richtig getippt (z. B. 3:0 getippt, 2:0 gespielt) 1 Punkt
  • Tendenz richtig getippt und gleichzeitig die Tordifferenz richtig getippt (z. B. 3:0 getippt, 4:1 gespielt) - gilt auch bei Unentschieden 2 Punkte
  • Endergebnis richtig getippt (z. B. 3:0 getippt, 3:0 gespielt) 3 Punkte
(2) Eine Auswertung erfolgt stets nach regulärer Spielzeit, d. h. nach 90 Minuten zuzüglich Nachspielzeit.
(3) Werden die Tipps nicht bis zum festgesetzten Tippabgabeschluss des jeweiligen Spieltages bei dem Spielleiter abgegeben, so wird der betreffende Spieltag für den Tipper mit null Punkten bewertet.
(4) Wird ein Spiel abgebrochen (z. B. wegen Zuschauerausschreitungen), so wird dieses Spiel ersatzlos aus der Wertung genommen. Erfolgt der Spielabbruch aufgrund höherer Gewalt (z. B. wegen Unwetter), so bleibt dieses Spiel im Falle einer zeitnahen Neuansetzung in der Wertung. Als zeitnah gilt ein Zeitraum von 10 Tagen. Erfolgt eine Wertung der UEFA am Grünen Tisch oder wird dieses Spiel nicht zeitnah neu angesetzt, so ist das betreffende Spiel (auch bei höherer Gewalt) zwingend aus der Wertung zu nehmen.
(5) Anders lautende Punkteregeln aus den beteiligten Tippligen gelten für die CTL, bzw. die ETL nicht.

§ 17 Wertung in den Qualifikationen
(1) Jeder Tipper bekommt die für seine Tipps erzielten Punkte gutgeschrieben.
(2) Nach den jeweils erzielten Punkten wird eine Rangliste nach folgenden Kriterien erstellt:
  • erzielte Punkte
  • mehr erzielte 3-Punkte-Tipps
  • mehr erzielte 2-Punkte-Tipps
(3) Belegen nach Anwendung des Absatzes 2 mehrere Tipper einen gleichen Rang, ist dieses unbeachtlich, wenn entweder alle betreffenden Tipper qualifiziert sind oder nicht qualifiziert sind. Ist eine Entscheidung auf einem solchen Rang für die Qualifikation notwendig, entscheidet unabhängig von weiteren Kriterien das Los.
(4) Tipper, die nicht wenigstens einen Spieltag der Qualifikation getippt haben, werden ausgeschlossen.

§ 18 Wertung in den Gruppenspielen
(1) Jeder Tipper bekommt die für seine Tipps erzielten Punkte als Tore gutgeschrieben. Nach dem dabei entstehenden Ergebnis werden dann die Punkte wie in der UEFA-Champions-League oder der Europa-Tipp-League verteilt (Sieg = 3 Punkte, Unentschieden = 1 Punkt, Niederlage = 0 Punkte).
(2) Die Tabelle errechnet sich in der CTL und in der ETL wie folgt: höhere Punktzahl, höhere Punktzahl aus direktem Vergleich, höhere Tordifferenz aus direktem Vergleich, mehr erzielte Tore aus direktem Vergleich (die letzten beiden Punkte sind nur bei mehr als zwei punktgleichen Tippern relevant), höhere Tordifferenz aus allen Gruppenspielen, mehr erzielte Tore aus allen Gruppenspielen, höhere Platzierung in der 3-Jahres-Wertung der CTL zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Spieltags der Gruppenphase, zuletzt das Los.

§ 19 Wertung in den KO-Spielen
(1) Jeder Tipper bekommt die für seine Tipps in den Wertungsspielen erzielten Punkte als Tore gutgeschrieben. Der Sieger nach dem aus Hin- und Rückspiel entstehenden Ergebnis erreicht die nächste Runde.
(2) Steht es in einer Paarung nach der Auswertung gemäß Absatz 1 unentschieden und wurden in der entsprechenden Runde Entscheidungsspiele angesetzt (nur in Rückspielen, bzw. einfachen Runden, i. d. R. erneute Tipps der Wertungsspiele), werden diese einzeln ausgewertet. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, wird die Auswertung dieser Paarung abgebrochen. Wurden für die betreffende Runde keine Entscheidungsspiele angesetzt, ist sofort Absatz 3 anzuwenden.
(3) Steht es in einer Paarung nach der Auswertung gemäß der Absätze 1 und 2 unentschieden, entscheidet die höhere Anzahl der Drei-Punkte-Tipps aus beiden Spielen, bei erneutem Gleichstand die höhere Anzahl der Zwei-Punkte-Tipps aus beiden Spielen der betreffenden Runde über einen Einzug in die nächste Runde. Ist dann immer noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet der erste Drei-Punkte-Tipp in der Reihenfolge des Spielscheins der Rückrunde. Gibt es auch dann noch keine Entscheidung, entscheidet der erste Drei-Punkte-Tipp in der Reihenfolge des Spielscheins der Hinrunde. Bei erneutem Gleichstand erfolgt die Prüfung in gleicher Reihenfolge mit den Zwei-Punkte-Tipps. Gibt es dann immer noch keinen Sieger, dann entscheidet die höhere Punktzahl der betreffenden Tippers aus der jeweils vorherigen Runde (zunächst des Rück-, danach des Hinspiels der betreffenden Runde, bzw. der jeweiligen Spieltage der Gruppenphase) über das Erreichen der nächsten Runde, bis eine Entscheidung gefallen ist. Sollte auch nach Auswertung der 1. Runde noch keine Entscheidung gefallen sein, ist der Tipper für die nächste Runde qualifiziert, dessen Tippliga in der aktuellen 3-Jahres-Wertung besser platziert ist. Zuletzt entscheidet das Los.

§ 20 Lucky Loser
(1) Ist in einem KO-Spiel eines Wettbewerbs eine Partie unbesetzt, weil beide Tipper bis zum Tippabgabeschluss sowohl im Hin-, wie auch im Rückspiel ihre Tipps nicht abgegeben haben, so scheiden beide Tipper aus dem laufenden Wettbewerb aus.
(2) Als Sieger einer Partie gemäß Absatz 1 erreicht ein sogenannter Lucky Loser die nächste Runde.
(3) Als Lucky Loser gilt der Tipper, der von den unterlegenen Tippern der entsprechenden Runde die meisten Tore gemäß § 15 Absatz 1 in den Wertungsspielen erzielt hat.
(4) Sollten gemäß Absatz 3 mehrere Tipper gleich viele Tore erzielt haben, sind zunächst eventuell vorhandene Entscheidungsspiele zu berücksichtigen. Hierbei wird jedes Entscheidungsspiel einzeln betrachtet und die Zahl der verbliebenen Tipper entsprechend dezimiert, bis eine Entscheidung gefallen ist.
(5) Sollten auch nach Absatz 4 noch mehrere Tipper gleich viele Tore haben, wird der Platz des Lucky Losers unabhängig von weiteren Faktoren (z. B. 3-Jahres-Wertung) ausgelost.
(6) Wurden in der Gruppenphase eines Wettbewerbs mehrere Tipper ausgeschlossen, so dass ein Qualifikationsplatz für die nächste Runde unbesetzt bleiben würde, erhält derjenige Tipper von den Nichtqualifizierten aus den übrigen Gruppen diesen Platz, der unabhängig von den erreichten Punkten die meisten Tore gemäß § 16 Absatz 1 in allen Gruppenspielen erzielt hat. Im Falle eines Gleichstand gilt Absatz 5 entsprechend.

§ 21 Auslosungen
(1) Auslosungen für die Gruppen und Spielpläne der Wettbewerbe der CTL werden von den Spielleitern der CTL nicht öffentlich vorgenommen.
(2) Tipper aus gleichen Tippligen sollen frühestens im Viertelfinale aufeinander treffen können, wobei Absatz 3 zu beachten ist. Gleiches gilt für Tipper, die in den Vorrunden, bzw. in den Gruppenspielen bereits gegeneinander angetreten sind.
(3) Stellt eine Tippliga mehr Tipper, als es Gruppen in der Gruppenphase, bzw. Spiele bis einschließlich des Achtelfinales gibt, so wird zunächst jeder Gruppe, bzw. jedem Spiel ein Tipper dieser Tippliga zugelost, bevor eine weitere Zulosung der Tipper erfolgt.
(4) Ab dem Viertelfinale wird nur noch aus einem Topf ohne Beachtung der Absätze 2 und 3 gelost.
(5) Sollten die Absätze 2 bis 4 nicht beachtet worden sein, ist dieses unbeachtlich, wenn der Tippabgabeschluss der betreffenden Runde erreicht ist und kein Teilnehmer dieser Runde, bzw. kein Webmaster der teilnehmenden Tippligen die Auslosung bemängelt hat.

Nach oben
B. Champions-Tipp-League

§ 22 Qualifikation zur Champions-Tipp-League
(1) Die Anzahl der Plätze, die sich für die Champions-Tipp-League qualifizieren, richtet sich nach der 3-Jahres-Wertung und ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Tippligen.
(2) Alle nicht für die Champions-Tipp-League qualifizierten Tipper, ausgenommen der Tipper, die nach Paragraph 17Absatz 4 ausgeschlossen wurden, qualifizieren sich für die Gruppenphase der Europa-Tipp-League.
(3) In der Qualifikation zur Champions-Tipp-League werden die Hin- und Rückspiele der Play-off-Runde getippt.

§ 23 Spielplan der Champions-Tipp-League
(1) Der Spielplan für die Gruppenphase der CTL wird nach der erfolgten Auslosung wie folgt festgelegt:
  • 1. Spieltag
    Tipper 1 - Tipper 2
    Tipper 3 - Tipper 4

  • 2. Spieltag
    Tipper 2 - Tipper 3
    Tipper 4 - Tipper 1

  • 3. Spieltag
    Tipper 1 - Tipper 3
    Tipper 2 - Tipper 4

  • 4. Spieltag
    Tipper 2 - Tipper 1
    Tipper 4 - Tipper 3

  • 5. Spieltag
    Tipper 3 - Tipper 2
    Tipper 1 - Tipper 4

  • 6. Spieltag
    Tipper 3 - Tipper 1
    Tipper 4 - Tipper 2

(2) In den KO-Spielen wird in den Rückspielen auf einen Tausch des Heimrechtes verzichtet, da dieses keine Auswirkungen hat.
(3) Der Spielplan wird vor den jeweiligen Runden von den Spielleitern der CTL erstellt und bekannt gegeben.

§ 24 Zu tippende Spiele
(1) In der Qualifikation zur Champions-Tipp-League werden alle stattfindenden Spiele der Play-off-Runde der UEFA-Champions-League getippt. In der Gruppenphase, den Hinspielen des Achtel-, Viertel- und Halbfinals und im Rückspiel des Achtelfinals werden alle stattfindenden Spiele der entsprechende Runde der UEFA-Champions-League getippt.
(2) In den Rückspielen des Achtel-, Viertel- und Halbfinals und im Finale wird folgende Anzahl von Spielen getippt:
  • Viertelfinale (8 Teilnehmer) -> 4 Spiele, 2 Tipps pro Spiel
  • Halbfinale (4 Teilnehmer) -> 2 Spiele, 3 Tipps pro Spiel
  • Finale (2 Teilnehmer) -> 1 Spiel, 4 Tipps pro Spiel
Die ersten Tipps der Spiele gelten als Wertungstipps, die übrigen als Entscheidungstipps.
(3) Die Spielleiter können eine höhere Anzahl der Tipps pro Spiel festlegen. Es genügt, wenn dieses aus dem Tippschein ersichtlich ist.

Nach oben
C. Europa-Tipp-League

§ 25 Qualifikation zur Europa-Tipp-League
(1) Die Anzahl der Plätze, die sich für die Europa-Tipp-League qualifizieren, richtet sich nach der 3-Jahres-Wertung und ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Tippligen. Für jeden nach § 17 Absatz 4 in der CTL-Qualifikation ausgeschlossenen Tipper wird ein weiterer Platz für die Europa-Tipp-League der betreffenden Saison vergeben.
(2) Alle nicht für die Champions-Tipp-League qualifizierten Tipper, ausgenommen der Tipper, die nach Paragraph 17 Absatz 4 ausgeschlossen wurden, qualifizieren sich für die Gruppenphase der Europa-Tipp-League.
(3) In der Qualifikation zur Champions-Tipp-League werden die Hin- und Rückspiele der Play-off-Runde getippt.

§ 26 Spielplan der Europa-Tipp-League
(1) Der Spielplan für die Gruppenphase der Europa-Tipp-League wird nach der erfolgten Auslosung wie folgt festgelegt:
  • 1. Spieltag
    Tipper 1 - Tipper 2
    Tipper 3 - Tipper 4

  • 2. Spieltag
    Tipper 2 - Tipper 3
    Tipper 4 - Tipper 1

  • 3. Spieltag
    Tipper 1 - Tipper 3
    Tipper 2 - Tipper 4

  • 4. Spieltag
    Tipper 2 - Tipper 1
    Tipper 4 - Tipper 3

  • 5. Spieltag
    Tipper 3 - Tipper 2
    Tipper 1 - Tipper 4

  • 6. Spieltag
    Tipper 3 - Tipper 1
    Tipper 4 - Tipper 2

(2) In den KO-Spielen wird in den Rückspielen auf einen Tausch des Heimrechtes verzichtet, da dieses keine Auswirkungen hat.
(3) Der Spielplan wird vor den jeweiligen Runden von den Spielleitern der CTL erstellt und bekannt gegeben.

§ 27 Zu tippende Spiele (1) In der 1. Runde Qualifikation zur Europa-Tipp-League werden pro Spieltag 16 von den Spielleitern ausgewählte Spiele der Play-off-Runde der UEFA-Europa-League getippt. Spiele mit Beteiligung deutscher Mannschaften sind dabei zwingend zu berücksichtigen.
(2) In der Gruppenphase, den Hinspielen des Sechzehntel-, Achtel-, Viertel- und Halbfinals und in den Rückspielen des Sechzehntel- und des Achtelfinals werden alle stattfindenden Spiele der entsprechende Runde der UEFA-Europa-League getippt.
(3) In den Rückspielen des Achtel-, Viertel- und Halbfinals und im Finale wird folgende Anzahl von Spielen getippt:
  • Viertelfinale (8 Teilnehmer) -> 4 Spiele, 2 Tipps pro Spiel
  • Halbfinale (4 Teilnehmer) -> 2 Spiele, 3 Tipps pro Spiel
  • Finale (2 Teilnehmer) -> 1 Spiel, 4 Tipps pro Spiel
(4) Die Spielleiter können eine höhere Anzahl der Tipps pro Spiel festlegen. Es genügt, wenn dieses aus dem Tippschein ersichtlich ist.

Nach oben
D. 3-Jahres-Wertung der CTL

§ 28 Wettbewerbe und Laufzeit
(1) Für die 3-Jahres-Wertung werden alle Spiele ab der Gruppenphase der Champions-Tipp-League und der Europa-Tipp-League berücksichtigt. Spiele der CTL-Qualifikation, ETL-Qualifikation und andere Wettbewerbe der CTL werden nicht berücksichtigt.
(2) Berücksichtigt werden die Spiele der jeweils laufenden Saison sowie der zwei vorangegangenen vollständig abgeschlossenen Spielzeiten.
(3) Spätestens zwei Wochen vor Beginn einer neuen Saison sind die Punkte der ältesten Saison wieder zu streichen.

§ 29 Punkte für die 3-Jahres-Wertung
(1) Die Punkte für die 3-Jahreswertung werden nach Auswertung der Wertungsspiele ermittelt. Ein nach Entscheidungsspielen ermittelter Sieg, bzw. eine entsprechend ermittelte Niederlage wird nach dem Ergebnis ohne Wertung der Entscheidungsspiele gewertet.
(2) Für einen Sieg eines Tippers erhält die Tippliga, für die dieser Tipper angetreten ist, zwei Punkte für die 3-Jahres-Wertung.
(3) Für ein Unentschieden eines Tippers erhält die Tippliga, für die dieser Tipper angetreten ist, einen Punkt für die 3-Jahres-Wertung.
(4) Für eine Niederlage eines Tippers werden keine Punkte für die 3-Jahres-Wertung vergeben.
(5) Für das Erreichen des CTL-Achtelfinals erhält jede Tippliga für jeden Achtelfinalisten, der diese Tippliga vertritt drei Zusatzpunkte.
(6) Für das Erreichen des Sechzehntelfinals der Europa-Tipp-League als Drittplatzierter einer Vorrundengruppe der CTL erhält jede Tippliga für jeden Tipper, der diese Tippliga vertritt einen Zusatzpunkt.
(7) Für das Erreichen der Gruppenphase, des Sechzehntelfinals und des Achtelfinals der ETL, sowie des Viertelfinals, Halbfinals und Finals der CTL und der ETL erhält jede Tippliga je Teilnehmer einen Zusatzpunkt.
(8) Wird ein Spieler in der Gruppenphase ausgeschlossen, erhält die Tippliga, für die dieser Tipper angetreten ist, keine Punkte für die 3-Jahres-Wertung(auch rückwirkend).

§ 30 Ermittlung der Platzierung
(1) Für die Ermittlung der Platzierung einer Tippliga in der 3-Jahres-Wertung wird die Gesamtpunktzahl einer Tippliga der betreffenden Saison durch die Anzahl der Tipper geteilt, die in der betreffenden Saison für diese Tippliga antreten. In der Qualifikation ausgeschiedene Tipper bleiben dabei unberücksichtigt.
(2) Bei einem eventuellen Punktegleichstand von zwei oder mehreren Tippligen zählt zunächst der Wert der laufenden Saison, danach der Wert der Vorsaison, zuletzt der Wert der ältesten Saison. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird die Tippliga bevorzugt, die in der laufenden Saison den größeren Teiler (Anzahl der Tipper) aufweist. Von einer entsprechenden Bevorzugung während des Spielbetriebes innerhalb einer Saison wird abgesehen und kommt somit frühestens nach Abschluss der Saison zum Tragen.
(3) Sollten nach Anwendung von Absatz 2 weiterhin zwei oder mehr Tippligen punktgleich einen Platz belegen, der außerdem einen weiteren Startplatz für eine oder mehrere Tippligen zur Folge hätte, so sind für diesen Platz Qualifikationsspiele anzusetzen, für die die betroffenen Tippligen jeweils einen Qualifikanten benennen müssen. Für eine solche Qualifikation gelten die allgemeinen Regeln, bzw. die Regeln des jeweiligen Wettbewerbs entsprechend.

§ 31 Vergabe der Startplätze (1) Je nach Anzahl der teilnehmenden Tippligen in der Folgesaison werden die Startplätze für die jeweils folgende Saison anhand der Platzierung der Tippligen in der 3-Jahreswertung vergeben:

   15 TTL  14 TTL  13 TTL  12 TTL
 Platz  CTL  CTL-Quali  ETL-Quali  CTL  CTL-Quali  ETL-Quali  CTL  CTL-Quali  ETL-Quali  CTL  CTL-Quali  ETL-Quali
 TV.  1  1  0  1  1  0  1  1  0  1  1  0
 1.  3  2  5  3  2  6  3  2  6  3  2  7
 2.  2  3  5  2  3  5  2  3  6  2  3  6
 3.  2  3  5  2  3  5  2  3  6  2  3  6
 4.  1  3  5  2  2  5  2  2  5  2  2  6
 5.  1  3  4  1  3  5  2  2  5  2  2  6
 6.  1  3  4  1  3  4  1  3  5  2  2  5
 7.  1  3  4  1  3  4  1  3  5  1  3  5
 8.  1  3  4  1  3  4  1  3  4  1  3  5
 9.  1  3  3  1  3  4  1  3  4  1  3  5
 10.  1  3  3  1  3  3  1  3  4  1  3  4
 11.  1  3  3  1  3  3  1  3  4  1  3  4
 12.  1  3  3  1  3  3  1  3  4  1  3  4
 13.  1  3  2  1  3  3  1  3  3  -  -  -
 14.  1  3  2  1  3  3  -  -  -  -  -  -
 15.  1  3  2  -  -  -  -  -  -  -  -  -
 Ges.  20  45  54  20  41  57  20  37  60  20  33  63

* TTL = teilnehmende Tippligen, TV = Titelverteidiger (2) Sollten in der Folgesaison weniger Tippligen als in Absatz 1 vorgesehen teilnehmen, ist von den Spielleitern ein entsprechender Verteilungsschlüssel zu erstellen, sobald absehbar ist, dass dieser Fall eintreten wird.

Nach oben
E. Inkrafttreten

§ 32 Inkrafttreten dieser Regeln
Diese Regeln treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Stand von 28.11.2010!
Münstertal, 28. November 2010
Thomas Basler